06. Mai 2013
Jetzt tut sich etwas! Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom
ab
Nachdem die beabsichtigte Flatrate Drosselung der
Telekom DSL Anschlüsse bisher schon hohe Wellen bei den
Verbrauchern schlug, griff mit heutigem Tage die
Verbraucherzentrale NRW in das Geschehen ein.
Link:
http://www.vz-nrw.de/verbraucherzentrale-nrw-mahnt-telekom-klauseln-ab--flaterate-drosselung-unzulaessig
Die Verbraucherzentrale NRW mahnte die seit 02. Mai
2013 geltenden Klauseln zur Drosselung der DSL Flatrate
Anschlüsse ab und forderte die Telekom weiterhin auf, diese
Drosselung Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu
streichen.
Eine gute Entscheidung wie ich finde!
Die Verbraucherschützer begründen diese Abmahnung damit,
dass sie es als unangemessene Benachteiligung der
Verbraucher ansehen, dass bei Erreichen bestimmter
Datenvolumen deren heimischer Internetzugang auf eine
Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden
soll.
Die neuen Vertragsbedingungen der Telekom für
DSL-Verträge (z.B.: Call & Surf, Entertain) sehen vor, dass
sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen
(z.B. 75 GB) im Monat überschritten wird, auf 384 kbit/s
gedrosselt werden soll. Dies bedeutet beispielsweise für
VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") eine satte Reduzierung der
Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und dies im
Rahmen einer "Internet-Flatrate".
Wie war das?
Eine Internet-Flatrate beschränkt nicht, denn sonst ist sie
ja keine Flatrate.
Eine verbleibende Übertragungsrate
von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets
unmöglich. Somit wären viele Online-Dienste praktisch nicht
mehr benutzbar. YouTube und viele weitere Online-Dienste
setzen auf starke DSL Leitungen. Telefonieren via Internet
wird auch nicht mehr in guter Qualität möglich sein. Online
Spiele dürfen Sie getrost vergessen. Nutzen mehrere
Endgeräte gleichzeitig diesen gedrosselten
DSL-Internetanschluss, wird die Verbindung faktisch nicht
mehr benutzbar sein.
Jetzt bleibt abzuwarten,
inwieweit sich die Telekom bewegt.
Diese kann bis 16. Mai
2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig
auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Wird sie dieses
nicht tun, müssen die Gerichte entscheiden ob diese DSL
Drossel-Klausel zulässig oder unzulässig ist.
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Thomas Lang