Das Blog von Thomas Lang

Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab
06. Mai 2013
Kategorie: Internet
Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab 

Jetzt tut sich etwas! Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab

Nachdem die beabsichtigte Flatrate Drosselung der Telekom DSL Anschlüsse bisher schon hohe Wellen bei den Verbrauchern schlug, griff mit heutigem Tage die Verbraucherzentrale NRW in das Geschehen ein.

Link:
http://www.vz-nrw.de/verbraucherzentrale-nrw-mahnt-telekom-klauseln-ab--flaterate-drosselung-unzulaessig

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte die seit 02. Mai 2013 geltenden Klauseln zur Drosselung der DSL Flatrate Anschlüsse ab und forderte die Telekom weiterhin auf, diese Drosselung Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.

Eine gute Entscheidung wie ich finde!

Die Verbraucherschützer begründen diese Abmahnung damit, dass sie es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher ansehen, dass bei Erreichen bestimmter Datenvolumen deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll.

Die neuen Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge (z.B.: Call & Surf, Entertain) sehen vor, dass sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wird, auf 384 kbit/s gedrosselt werden soll. Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und dies im Rahmen einer "Internet-Flatrate".

Wie war das?
Eine Internet-Flatrate beschränkt nicht, denn sonst ist sie ja keine Flatrate.

Eine verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Somit wären viele Online-Dienste praktisch nicht mehr benutzbar. YouTube und viele weitere Online-Dienste setzen auf starke DSL Leitungen. Telefonieren via Internet wird auch nicht mehr in guter Qualität möglich sein. Online Spiele dürfen Sie getrost vergessen. Nutzen mehrere Endgeräte gleichzeitig diesen gedrosselten DSL-Internetanschluss, wird die Verbindung faktisch nicht mehr benutzbar sein.

Jetzt bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Telekom bewegt.
Diese kann bis 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Wird sie dieses nicht tun, müssen die Gerichte entscheiden ob diese DSL Drossel-Klausel zulässig oder unzulässig ist.

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