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Ab Herbst 1988 bis Mitte 1994 bot Audi den Audi V8 an. Der Audi V8 gilt als weitere Variante des Audi 100/200. Preislich wurde er über dem Audi 200 angeboten. Die erste Audi Oberklasselimousine weltweit mit serien-mäßigem permanenten Allradantrieb.

Sein V8 Motor bietet mit 3.6 Liter Hubraum und einer Leistung von 184 kW (250 PS) ausreichend Vortrieb. Permanenter Allradantrieb und Automatikgetriebe rundeten das Angebot ab.

Anfang 1990 wurde auch ein Fünfgang-Schaltgetriebe angeboten. Die meisten Kunden orderten den V8 3.6 Liter jedoch mit dem 4-Gang Automatikgetriebe. Somit sind Fahrzeuge mit Schaltgetriebe heute äußerst selten zu finden. Gleiches gilt für das 6-Gang-Schaltgetriebe für den V8 4.2 Liter ab Mitte 1992. Auch dort orderte die überwiegende Mehrheit der Kundschaft die 4-Gang Automatik.

Ab Mitte 1992 wurde ein 4.2 Litern (4172 cm³) V8-Motor mit einer Leistung von 206 kW (280 PS) verbaut. Der 4,2 Liter Motor bietet trotz des relativ geringen Leistungsunterschiedes spürbar bessere Fahrleistungen. Eine neugestaltete Fahrzeugfront, ein Fahrwerk mit breiterer Spur sowie weit ausgestellte Radläufe an der Karosserie und geänderte Stoßfänger setzen ihn nochmals optisch von den Audi 100/200 Modellen ab.

Diese Abänderungen sollten den Audi V8 als eigenständiges Oberklassefahrzeug im Markt positionieren. 1994 wurde die Produktion des Audi V8 nach ca. 21.000 produzierten Fahrzeugen eingestellt.

Eine Besonderheit ist die Langversion des V8. Neben der Basisversion bot Audi den V8 in einer um 30 cm verlängerten Version an. Diese Langversion wurde bei Steyr-Daimler-Puch in Graz produziert. Die Stückzahl betrug ca. 300 Fahrzeuge.

Der Audi V8 erreichte die gewünschten Verkaufszahlen nicht. Der Audi V8 3,6 wurde im Jahre 1988 zu einem Preis von 98.700,-- DM angeboten. Die V8 Langversion kostete im Jahre 1992 satte 155.000,-- DM.

Der Audi V8 ist heute ein Liebhaber- und Sammlerobjekt. Geschätzte 2.000 V8 befinden sich noch in Deutschland. Die Neuteile- und Ersatzteileversorgung gilt als teuer und schwierig. Gleiches gilt für anfallende Reparaturen. Die ersten Fahrzeuge dürfen ab 2018 ein H-Kennzeichen führen.